Initiativen
Initiativen der FDP Fraktion im Gemeinderat
FDP-Veranstaltung in Wohltorf
Christel Happach-Kasan
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Kommunal- und Bundespolitik waren Thema auf der Veranstaltung des FDP-Ortsverbandes Wohltorf-Aumühle, zu der die Vorsitzende, Susanne Itzerott, ins Thiessche Haus eingeladen hatte. Frau Dr. Ing. Kerstin Münker, Mitglied im Wegeausschuss von Wohltorf, zeigte in ihrer Präsentation, mit welchen Maßnahmen sie eine Verkehrsberuhigung auf der Kreisstraße Haidrath erreichen will. Die breite Straße mit weiter Sicht lädt zurzeit zum Rasen ein. 70% der Autos und auch der Lastkraftwagen überschreiten die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50km/h. Das will sie ändern. Dazu soll das Lichtraumprofil der Straße verengt werden, damit automatisch langsamer gefahren wird. Zum Beispiel sollten dort, wo Fußwege die Fahrbahn kreuzen, Mittelinseln geschaffen werden. Mit einer solchen Maßnahme wird das Lichtraumprofil eingeschränkt, Fußgänger haben mehr Sicherheit beim Queren der Straße, die Lebensqualität im Ort wird erhöht. Die FDP-Fraktion in der Gemeindevertretung wird in einem Antrag dafür eintreten, dass die Gemeinde vom Kreis die Möglichkeit erhält, Maßnahmen zur Minderung der Geschwindigkeiten auf dem Haidrath umzusetzen.
Im zweiten Teil der Veranstaltung stellte die FDP-Bundestagsabgeordnete, Dr. Christel Happach-Kasan, sich und ihre Arbeit in Berlin vor. Als Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und Vorsitzende der entsprechenden Arbeitsgruppe der FDP-Bundestagsfraktion hat sie Initiativen in so unterschiedlichen Themenbereichen erarbeitet wie Zukunft des Ostseeraums, Fischerei, Wald, nachwachsende Rohstoffe, Gentechnik und Pflanzenschutz. Der großen Koalition stellte sie ein schlechtes Zeugnis aus. Dass Ärzte und Landwirte Boykott üben und im Protest auf die Straße gehen, zeigt, in wie unterschiedlichen Politikfeldern die große Koalition mit ihren kleinen Lösungen versagt hat. Happach-Kasan forderte eine Rückkehr zur Sachlichkeit in der Politik. Politische Lösungen sind immer dann und nur dann gefragt, wenn es um den Ausgleich unterschiedlicher Interessen geht. Happach-Kasan tritt für einen Ausbau der erneuerbaren Energien bei gleichzeitiger Nutzung der Kernenergie als Brückentechnologie ein. Nur so sind Versorgungssicherheit, Nachhaltigkeit und Klimaschutz bei vertretbaren Preisen zu erreichen. Weitere Themen waren die Zukunft der Wentorfer Lohe und die Gentechnik.
Unser Foto zeigt Frau Christel Happach-Kasan, Frau Itzerott und Frau Münker

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Zum Aus für die Realschule Aumühle
Zum Aus für die Realschule Aumühle und Start des Volksbegehrens für Realschulen
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Die FDP Kreistagsabgeordneten Susanne Itzerott aus Wohltorf und Anne Christina Remus aus Kuddewörde bedauern die Entscheidung für das Ende der Realschule Aumühle in 2011 und sind davon überzeugt, dass von dem Schulträger mehr hätte getan werden können.
Der Schulträger, die Gemeinde Aumühle, erklärte anlässlich der Elternversammlung am 23. April 2009, von der geringen Anmeldezahl von Schülern für die zukünftige fünfte Klasse überrascht worden zu sein. Es gab lediglich sechs Anmeldungen. Daraufhin wurden die betroffenen Eltern von dem Aumühler Bürgermeister auf der einberufenen Elternversammlung vor die vollendete Tatsache gestellt. Dort machte der Schulträger die Eltern, die „mit den Füßen abgestimmt hätten“, für das Aus verantwortlich. Darüber sind zu Recht viele Eltern verärgert.
Schon lange ist bekannt, dass Realschule Aumühle nicht aus eigener Kraft die durch das neue Schulgesetz geforderten 240 Schüler aufbringen könnte. Daher war der Erhalt der Schule als Außenstelle einer anderen Schule ein möglicher Weg. Doch in der Gemeindevertretung herrschte keine Einigkeit über die Zukunft der Realschule und die Lösung als Außenstelle scheint nicht konsequent von der Gemeindevertretung Aumühle angestrebt worden zu sein.
Wiese erklärte Bürgermeister Giese auf der Elternversammlung zur Außenstelle, dass diese Lösung vom Tisch wäre, weil man kurzfristig erfahren hätte, dass Außenstellen zweizügig sein müssten, obwohl der Pressesprecher des Ministeriums für Bildung und Frauen noch vor knapp drei Wochen erklärte, dass die Realschule theoretisch als Außenstellenlösung in Kooperation mit einem anderen Schulstandort weitermachen könne?
Laut der Verordnung des Landes Schleswig-Holstein über Eckpunkte einer Mindestgrößenverordnung für die öffentlichen allgemein bildenden Schulen steht zum einen, dass die Mindestgrößenregelung künftig nach Schülerzahlen und nicht nach Klassenzahlen oder Zügigkeiten erfolgen soll. Außerdem steht in der Landesverordnung dass „Schulen verschiedener Schularten und verschiedener Schulträger organisatorisch verbunden werden können, um insbesondere im ländlichen Bereich ein hinreichendes Schulangebot zu gewährleisten“ sowie weiter: „Kleine Realschulen sollen organisatorische Verbindungen auch mit Gymnasien eingehen sollen“.
Die Kreistagsabgeordneten Anne Christina Remus und Susanne Itzerott fragen: „Sind wirklich ernsthaft alle Möglichkeiten geprüft worden, um die vorbildlich ausgestattete Realschule Aumühle zu erhalten oder als Außenstelle weiterzuführen?“
Es gab von Seiten des Schulträgers zu viele Diskussionen um die Zukunft der Realschule, aber zu wenig wirkliche Handlungen in die richtige Richtung. Im Gegenteil, wenn gehandelt wurde, dann in populistischen Einzelaktionen, wie mit der von den Eltern zu Recht kritisierten Aktion der UWG. Auch wurden nicht alle umliegenden Orte, aus denen fast zwei Drittel der Schüler kommen, ausreichend informiert. So wurde in den letzten zwölf Monaten beispielsweise der Kuddewörder Bürgermeister weder kontaktiert noch informiert über die Situation der Schule. Die Aumühler Gemeindevertretung hat ihr eigenes Süppchen gekocht und diese für alle verbrannt.
„Auch vor dem Hintergrund, dass der Landtag am 6. Mai 2009 einstimmig grünes Licht für das Volksbegehren für die Erhaltung der Realschule gegeben hat, stellt sich die Frage, ob sich der Schulträger und insbesondere die Aumühler Gemeindevertreter wirklich genug für eine Chance der Fortführung der Realschule Aumühle eingesetzt haben“, so die Kreistagsabgeordnete Susanne Itzerott aus Wohltorf
„Das Aus für die Realschule Aumühle ist eine Auswirkung der Schulreform der schleswig-holsteinischen Landesregierung. Die neue Schullandschaft stellt Eltern, Schüler und Schulträger vor Probleme. Die Verlierer sind vor allem die Haupt- und Realschüler an den bislang nicht umgewandelten Schulen, aber auch die höheren Jahrgänge an den neuen Regional- oder Gemeinschaftsschulen“, betont Anne Christina Remus. “Die FDP tritt weiter dafür ein, dass Realschulen in Zukunft wenigstens als Angebotsschulen wieder eingerichtet werden können. Wir bekunden daher auch unsere Sympathie für das Volksbegehren. Bedauernswert ist es, dass bei einem Erfolg des Volksbegehrens bereits in weiten Bereichen schon vollendete Tatsachen geschaffen wurden, die sich nicht einfach zurückdrehen lassen“.
Das Volksbegehren hat Erfolg, wenn binnen sechs Monaten fünf Prozent der Wahlberechtigen im Land (derzeit rund 110.000 Personen) es mit ihrer Unterschrift unterstützen. Bei Gelingen findet dann im kommenden Jahr ein Volksentscheid über den Fortbestand der Realschulen statt.
„Eine Anerkennung gilt den heutigen und die ehemaligen Lehrkräften, die für den Erhalt der Realschule gekämpft haben“, so Anne Christina Remus, die selbst Schülerin der Realschule Aumühle gewesen ist. „Für unsere heutigen Schülerinnen und Schüler aus Kuddewörde und Umgebung geht eine Schule verloren, die eine qualitative Alternative zu den großen Schulzentren war. Das Aus für die Realschule Aumühle wird weitere Auswirkungen haben. Auch die Schulbuslinie nach Aumühle ist durch die Schließung der Realschule gefährdet. Die Einstellung dieser Buslinie wäre ein weiterer Rückschritt in der Verkehrsanbindung des ländlichen Raumes“.
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Weitere Informationen:
Anne Christina Remus
Tel. mobil (0173) 4043034
E-Mail: remus@fdp-rz.de
Sachsenwaldstraße 12
22958 Kuddewörde
Susanne Itzerott
Tel. mobil (0171) 7133388
E-Mail: itzerott@fdp-rz.de
Querkamp 39
21521 Wohltorf |
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Fragen zum Gebiet der Lohe zur Ausweisung zum Landschaftsschutzgebiet
Antworten von Herrn Dr. Karl Heinz Schulz aus der Kreisverwaltung, Gemeindevertretersitzung am 02.09.2008.
| Frage: |
Ist es sinnvoller aus dem Gebiet einen Naturpark oder Naturerlebnisraum zu machen? |
| Antwort: |
Es nicht sinnvoll, weil es hierfür keine offiziellen Rechtsgrundlagen gibt. |
| Frage: |
Welche Institutionen müssen zustimmen, wenn ein Gelände unter Landschaftsschutz gestellt wird? |
| Antwort: |
Es gibt ein breites Beteiligungsverfahren. Vom Kreis Herzogtum-Lauenburg ist ein Entwurf zu erarbeiten. Dieser wird mit den Gemeinden beraten. Die Gremien der Gemeinden und des Kreises beschließen über die Unterschutzstellung. |
| Frage: |
Was ist die Voraussetzung dafür, ein Gebiet als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen? |
| Antwort |
Voraussetung ist eine konkrete Zweckbestimmung des Geländes.
Ein Schutzziel muss noch definiert werden. Dieses geschieht in der Verfahrensabstimmung.
Grundlage der Unterschutzstellung wird das im Jahre 1999 erarbeitete Entwicklungskonzept der Lohe ( Fr. Diplom Ing. Angelika Jacob) sein. |
| Frage: |
Sollen im Landschaftsschutzgebiet einige Gebiete besonders unter Schutz gestellt werden, der Teich, die ehemalige Viehtränke, die kleinen sich bildenden Heideflächen, …? |
| Antwort: |
Es ist zur Zeit nicht vorgesehen einzelne Gebiete besonders unter Schutz zu stellen. Man kann in einem Landschaftsschutzgebiet unterschiedliche Entwicklungsziele festlegen, wenn der Eigentümer (Bund /Bundesvermögensverwaltung) nichts dagegen hat. |
| Frage: |
Muss der Eigentümer (Bundesvermögensverwaltung) die durchzuführende Maßnahme erdulden, wenn sein Eigentum (die Lohe) unter Landschaftsschutz gestellt wird? |
| Antwort: |
Wenn er der Unterschutzstellung zugestimmt hat, dann ja. |
| Frage: |
Kann das Abholzen durch die Erstellung eines Landschaftsschutzplanes verhindert werden? |
| Antwort: |
Man kann Richtungen vorgeben.
Anmerkung: Hier werden wir als FDP Fraktion uns genau das Konzept zur Unterschutzstellung der Lohe ansehen, wenn es vorliegt. |
| Frage: |
Wer entscheidet über die Betreuung des geschützten Gebietes? Die Gemeinden? |
| Antwort: |
Nein, der Kreis! |
| Frage: |
Ist die Gründung eines Vereins sinnvoll und wie wäre das Vorgehen? |
| Antwort: |
Man kann zusätzlich einen Verein gründen, der sich um die Belange der Lohe kümmert. Das müssen die Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Kreis entscheiden. |
| Frage: |
Wer überwacht die Bestimmungen des LSG §67 zu Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldvorschriften? |
| Antwort: |
Der Kreis, weil es eine Rechtsgrundlage gibt, können Verstöße überwacht und gegebenenfalls geahndet werden. |
| Frage: |
Muss ein Landesbeauftragter für den Naturschutz berufen werden §53? |
| Antwort: |
Nein! |
| Frage: |
Wer trägt die Kosten für die Pflege des LsG? |
| Antwort: |
Zur Zeit besteht keine Notwendigkeit hier Regellungen zu treffen. Eigentlich ist es die Aufgabe des Eigentümers. |
| Frage: |
Was geschieht mit dem Regenrückhaltebecken in der Lohe? Es versandet immer mehr. |
| Antwort: |
Dieses regelt das Landeswasserrecht. |
| Frage: |
Muss eine Entschädigung gezahlt werden, wenn ein Gebiet unter Landschaftsschutz gestellt wird ? |
| Antwort: |
Im Grundsatz, nein, es sei denn es kommt zu einer Nutzungseinschränkung für den Eigentümer. Wichtig ist, dass die Ziele umgesetzt werden, die im Konzept zum Landschaftsschutz stehen. |
| Frage: |
Wer kommt für die Kosten der Konzeptestellung des Landschaftsschutzesplans auf? |
| Antwort: |
Der Kreis. Er erarbeitet das Konzept |
| Frage: |
Benötigen die Gemeinden eigene Fachberater zur Interessenwahrung während der Konzepterstellung? |
| Antwort: |
Nein, die Frage wird nach Vorstellung des Konzeptes durch den Kreis überprüft.
Anmerkung: Die FDP wird abwarten, wie der Entwurf aussieht und dann gegebenenfalls einen Antrag stellen. |
| Frage: |
Sollen neue Bauliche Anlagen im LSG expliziet ausgeschlossen werden?
(Im Behauungsplan steht das so konkret nicht drin und die Gefahr besteht, dass doch bauliche Anlagen errichtet werden. Abgrabungen und Holzhütten sind ebenfalls nicht ausgeschlossen. Aufgenommen werden sollte auch keine Einzäunung des Gebietes.) |
| Antwort: |
Diese Fragen sollte im Abstimmungsverfahren geklärt werden. In der Regel ist der Bau von baulichen Anlagen in einem Landschaftsschutzgebiet ausgeschlossen. |
| Frage: |
Können bestimmte Wege gesperrt werden, wenn ein Gebiet unter Landschaftsschutz steht ? |
| Antwort: |
Ja, für eine bestimmte Zeit und zu einem bestimmten Zweck. |
| Frage: |
Ist es sinnvoll ein Grundpfandrecht für einige Wege ins Grundbuch einzutragen wenn die Gemeinden nicht Eigentümer werden? |
| Antwort: |
Im Prinzip ja, aber nur unter Abwägung der u.U. erheblichen Kosten. |
| Frage: |
Ist es sinnvoll für wenige Wege ein öffentliches Verkehrsrecht festzulegen um die Planungshoheit zu behalten? |
| Antwort: |
Damit wird in das Eigentumsrecht eingegriffen, das ist nicht sinnvoll. |
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